Aktuelles
Der Bereich der erneuerbaren Energien ist ständig in Bewegung. Wir zeigen hier regelmäßig Neuigkeiten, die uns bei unserer Arbeit begegnen. Sie finden hier interessante Informationen, können aber auch sehen, welche Dynamik das Thema Regenerative Energien hat.
Wichtige Neuigkeiten im März
von Guido Eßmann
24.03.2023
1.) Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge
Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse des Verfahrens nach § 35 Abs. 1 EEG (Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert) für den Gebotstermin 01.02.2023 wie folgt bekannt gegeben:
Der niedrigste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 7,24 ct/kWh.
Der höchste Gebotswert eines Gebotes, das einen Zuschlag erhielt, beträgt 7,35 ct/kWh.
Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 7,34 ct/kWh.
Es wurden 119 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 1.441.150 kW bezuschlagt.
2.) Landtag von NRW schafft die 1000-Meter-Abstandregel für Repowering-Vorhaben ab
Der Landtag in Nordrhein-Westphalen hat die Abschaffung des pauschalen 1000-Meter-Mindestabstandes zu Wohnbebauungen für Repowering-Vorhaben abgeschafft. Die Gesetzesänderung wurde mit den Stimmen der schwarz-grünen Regierungsfraktion beschlossen.
Die Opposition und Interessenverbände Wind kritisieren dies als nicht weitgehend genug und fordern, dass der 1000-Meter-Abstand auch schnell für alle neuen Windenergieprojekte gestrichen werden muss. Ein von der SPD eigebrachter Gesetzesentwurf, der den Mindestabstand zu Siedlungen streicht, wurde vom Plenum allerdings mehrheitlich abgelehnt.
3.) Zweiter Windgipfel für April angekündigt
Am 22.03.2023 nahmen Vertreter der Energiebranche, der Gewerkschaften, von Kommunalverbänden und der Bundesministerien an einem ersten „Windgipfel“ teil, um die Wind-an-Land-Strategie zu entwickeln.
Bessere Anreizwirkungen und Finanzierungsbedingungen für Direktverträge zwischen Energieerzeugern und Stromverbrauchern sollen nach dem Ministerium geschaffen werden. Thema war auch, wie Flächen für Windenergie zur Versorgung der Industrie besser zur Verfügung gestellt werden können sowie der zügige Transport von Windkraftanlagen und die Sicherung von Flächen.
Für die weitere strategische Entwicklung sind nun bis Ende März Konsultationen geplant, deren Ergebnisse bei einem zweiten Windgipfel im April vorgestellt werden sollen.
Novellierung des Raumordnungsgesetzes am 03.03.2023 beschlossen
von Volker Henties
08.03.2023
Hier die Schlagworte zu den wichtigsten Änderungen betreffend Windenergie, Stromnetze und Freiland-PV:
- Teilweise keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und artenschutzrechtliche Prüfung mehr, wenn bei der Ausweisung eines Windgebietes schon eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde und kein Naturschutzgebiet oder Natura 2000 Gebiet vorliegt und die Fläche auch nicht in einem Nationalpark liegt.
- Beim Ausbau der Stromnetze gilt das gleiche Prinzip, wenn sie für die Integration von Erneuerbaren Energien in das Stromnetz erforderlich sind.
- Bei PV-Freilandanlagen findet unter bestimmten Voraussetzungen auch keine UVP mehr statt, allerdings bleibt es bei der Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung.
Abgerissener Windradflügel und dessen Folgen
von Guido Eßmann
23.02.2023
Ausbauziele für Windkraft in Niedersachsen bekanntgegeben
von Guido Eßmann
14.02.2023
Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hat die Ausbauziele für Windkraft in Niedersachsen bekannt gegeben. Während gegenwärtig nur 1,1 Prozent der Landesfläche für Windenergie in Niedersachsen ausgewiesen sind, sollen nun bis 2026 mindestens 2,2 Prozent bereitgestellt werden.
Grundlage hierfür ist eine Potentialstudie des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik (IEE) und der Bosch und Partner GmbH. Die Kriterien der Flächenvorgaben für Landkreise und Städte richten sich nach der Dichte der Besiedlung, nach der Verkehrsinfrastruktur, Militärareal und Natur- und Vogelschutzgebieten. Die Hoheit der Ausweisung der Flächen liegt bei den Kreisen und Gemeinden.
Während die Stadt Osnabrück nur 0,01 Prozent ihrer Fläche auszuweisen hat, liegt der Landkreis Rotenburg (Wümme) mit 4,89 Prozent niedersachsenweit an der Spitze. Im Gebiet des Regionalverbands Großraum Braunschweig beträgt die Quote 3,26 Prozent.
Zur Vereinfachung der Ausweisung sollen zukünftig Teilpläne für Windenergie möglich sein, um nicht gesamte Raumordnungsprogramme ändern zu müssen. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren ist nach Aussagen des Umweltministers angestrebt.
Hinsichtlich der installierten Leistung plant das Umweltministerium mit einem Zubau von jährlich 1,5 Gigawatt. Danach müssten künftig pro Jahr 300 Windräder errichtet werden.
„Pro Tag ein Windrad“ ist daher auch der Leitsatz, den der Minister aufstellte.
Bundesnetzagentur hebt Höchstwerte für die Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie an Land auf 7,35 Cent / kWh an
von Alexander Völke
29.12.2022
Am 27.12.2022 hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Ausschreibungen des Jahres 2023 für Windenergie auf 7,35 Cent / kWh angehoben. Begründet wird dies mit den gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb von Anlagen sowie auch gestiegene Zinskosten bei der Finanzierung von Anlagen. Die Bundesnetzagentur hat auf Grund der gestiegenen Kosten einen starken Gebotsrückgang bei den Ausschreibungen im Jahr 2022 beobachtet. Bei Windenergieanlagen wurden trotz ausreichend vorhandener genehmigter Projekte laut Bundesnetzagentur nur wenig Gebote eingereicht. Um dem entgegenzuwirken, ist der Höchstwert auf 7,35 Cent / kWh erhöht worden. Erstmals gilt der Höchstwert für die Gebotstermine zum 01.02.2023.
Niedersachsen plant „Wind-an-Land-Gesetz“
von Alexander Völke
28.12.2022
Neben dem von der Bundesregierung erlassenen „Wind-an-Land-Gesetz“ will nun auch Niedersachsen ein eigenes Windenergiegesetz erlassen. Dieses soll über die Vorgaben des Bundes hinaus gehen. Der Energieminister Meyer plant, dass die Genehmigungsverfahren und Planungen neuer Windkraftanlagen vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Das Gesetz soll dazu dienen, die für Windräder ausgewiesenen Flächen in drei bis vier Jahren zu verdoppeln. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes bleibt abzuwarten. Bekannt ist bisher insbesondere, dass Anwohnende sich künftig mit bis zu 20 % an Wind- und Solarparks beteiligen können sollen.
Verfassungsbeschwerde gegen das ausnahmelose Verbot von Windenergieanlagen im Wald hat Erfolg
von Alexander Völke
11.11.2022
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 27.09.2022 zum Aktenzeichen 1 BvR 2661/21 entschieden, dass ein Bundesland nicht im Rahmen seiner Waldgesetze ausnahmelos den Bau von Windenergieanlagen in Wäldern verbieten darf. Gegenstand des Rechtsstreits war § 10 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Waldgesetzes. Diese Vorschrift verbat ausnahmelos die Änderung der Nutzungsart von Waldgebieten zur Errichtung von Windenergieanlagen und sollte dazu dienen, jeden Bau von Windenergieanlagen in Waldgebieten zu verhindern. Da die Vorschrift damit in die gemäß Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Eigentumsrechte der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer eingreift, war die Vorschrift für das Bundesverfassungsgericht überprüfbar. Das Bundesverfassungsgericht ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Eingriff nicht gerechtfertigt ist, weil das Gesetz bereits formell verfassungswidrig ist. Denn dem Freistaat Thüringen fehlte die Gesetzgebungskompetenz. Das Waldgesetz ist der Gesetzgebungszuständigkeit für das Bodenrecht zuzuordnen, wovon der Bund insbesondere durch die bauplanungsrechtliche Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich abschließend Gebrauch gemacht hat. Das Bundesverfassungsgericht gesteht zwar den Landesgesetzgebern im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz zu, Waldgebiete auf Grund von Naturschutz und Landschaftspflege unter Schutz zu stellen und den Bau von Windenergieanlagen in dem Zusammenhang auszuschließen. Aber generell für alle Waldgebiete ist dies nicht möglich. Sondern es können nur konkrete Teile von Natur und Landschaft wegen ihrer besonderen Funktionen, Lage oder Schönheit erhalten oder auch entwickelt und damit unter besonderen Schutz gestellt werden und nicht per se sämtliche Waldgebiete.
Wie diese Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die jetzt ergehende neuere Gesetzgebung, insbesondere das überragende öffentliche Sicherheitsinteresse für Erneuerbare Energien gemäß § 2 EEG und das „Wind-an-Land-Gesetz“ mit dem 2 % Flächen-Ziel und er zukünftigen Möglichkeit auch in Landschaftsschutzgebieten Windenergie zu realisieren zu bewerten ist, bleibt abzuwarten. Es steht zu erwarten, dass neben der Rechtsprechung des BVerfG auch die neue Gesetzgebung dem Thema Wind im Wald weiteren Rückenwind verschaffen sollte.
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